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ALLE INFORMATIONEN auf einen blick

Überblick NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen, allerdings ist sie vom Halter des Hundes nur einmal im Leben zu absolvieren.

Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden

Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Bei uns kannst du den NÖ Hundepass erlangen, dieser besteht aus:

Einstündige Information durch einen Tierarzt / eine Tierärztin und zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundetrainer / Hundetrainerin)

Achtung, Halter eines Hundes "mit erhöhtem Gefährdungspotential" ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde erbringen

Überblick NÖ HundePASS

Der NÖ Hundepass gilt als Nachweis der allgemeinen Sachkunde

Der NÖ Hundepass bzw. die allgemeine Sachkunde beinhaltet einen einstündigen Vortrag durch eine Tierärztin oder durch einen Tierarzt und einen zweistündigen Vortrag durch eine fachkundige Person (Hundetrainer oder Hundetrainerin)

Inhalte des einstündigen Vortrags:

1. Gesundheit von Hunden inklusive richtiger Haltung und Pflege: Impfungen; Ernährung und Pflege; Mindestanforderungen an die Haltung und Haltungsbestimmungen für Hunde; Tierschutz allgemein
2. Auswirkung von Krankheiten auf das Sozialverhalten von Hunden: Erkrankungen und Verletzungen des Hundes; altersbedingte Entwicklungsphasen; das Verhalten der Halterin oder des Halters

Inhalte des zweistündigen Vortrags:

1. Hund als soziales Lebewesen und Mensch-Hund-Beziehung: was benötigt mein Hund um sozial verträglich zu sein; wie verhalte ich mich richtig gegenüber dem Hund; wie lernen Kinder sich richtig zu verhalten
2. Wesen und Verhalten von Hunden inklusive dem Lernverhalten von Hunden: Ausdrucksverhalten; Spiel und Bewegungsbedürfnis
3. Sprache des Hundes: Ausbildung des Hundes; Fehlervermeidung bei der Erziehung von Hunden
4. Stress bei Hunden und Maßnahmen zur Stressvermeidung: Erkennen einer Stresssituation; Ruhebedürfnis des Hundes
5. Angst- und Aggressionsverhalten sowie Aggressionsvermeidung: Übungen mit dem Hund, die helfen um den Hund aus einem Angst- bzw. Aggressionszustand herauszuholen
6. Gehorsam: wie lernt der Hund Lernen; Verstärken von Erfolgen

Nach Absolvierung wird der NÖ Hundepass ausgestellt (bei uns eingescannt per Mail zugesandt), welcher bei Meldung des Hundes bzw. spätestens bis zu 6 Monate nach Meldung bei der Gemeinde vorgelegt werden muss

Wichtige Links

Amt der NÖ Landesregierung - Übersicht

RIS - NÖ Hundehaltegesetz

RIS - NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

FAQ

  • Was ist ein Sachkundenachweis bzw. Nachweis über die allgemeine Sachkunde?
    Eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Hundebesitzer in Niederösterreich. Er soll sicherstellen, dass Hundehalter die wichtigsten Kenntnisse über Hundehaltung, Tiergesundheit und Verhalten erlangen. Nach Erlangen der allgemeinen Sachkunde über unsere Plattform erhalten Sie den sogenannten NÖ Hundepass. Diese dient zur Vorlage für die Meldung des Hundes bei Ihrem Gemeindeamt.
  • Wer muss einen Sachkundenachweis machen?
    Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes in Niederösterreich ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen, allerdings ist sie vom Halter des Hundes nur einmal im Leben zu absolvieren. Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden. Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten allerdings auch folgende Ausbildungen des Hundehalters / des Hundes: 1. Nachweis der Hundehalterin oder des Hundehalters, dass sie oder er eine der nachstehenden Ausbildungen erfolgreich absolviert hat: Abschluss eines veterinärmedizinischen Studiums Assistenzhundeausbildung im Sinne des § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) Therapiebegleithundeausbildung im Sinne des § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) Diensthundeführerausbildung gemäß § 4 Abs. 1 der Diensthunde-Ausbildungsverordnung (Diensthunde-AusbV) 2. Nachweis der Hundehalterin oder des Hundehalters, dass sie oder er eine der nachstehenden Prüfungen erfolgreich abgelegt hat: Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH-Prüfung) nach der Österreichischen Prüfungsordnung (ÖPO) des Österreichischen Kynologenverbandes Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH-V) nach der Österreichischen Prüfungsordnung (ÖPO) der Österreichischen Hundesport-Union Jagdhundeprüfung gemäß § 91 NÖ Jagdgesetz 1974 Prüfung für Hundeführerinnen und Hundeführer der Österreichischen Rettungshundebrigade, des Österreichischen Rettungsdienstes - Einsatzorganisation für Rettungshunde, der Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreichs, des Bundesverbandes Rettungshunde Österreich, der Österreichischen Hundewasserrettung, der Suchhundestaffeln des Österreichischen Roten Kreuzes, der Suchhundestaffel der Österreichischen Hundesport-Union
  • Wo kann ich den Sachkundenachweis machen?
    Bei uns können Sie den Sachkundenachweis (tierärztlicher & fachkundiger Vortrag) ganz bequem online über Zoom absolvieren. Dazu müssen Sie sich über unser Buchungsformular für einen der angebotenen Vorträge anmelden.
  • Was beinhaltet der Vortrag?
    Für die Ausstellung des NÖ Hundepasses sind folgende Inhalte notwendig: Inhalte des tierärztlichen Vortrags: 1. Gesundheit von Hunden inklusive richtiger Haltung und Pflege: Impfungen; Ernährung und Pflege; Mindestanforderungen an die Haltung und Haltungsbestimmungen für Hunde; Tierschutz allgemein 2. Auswirkung von Krankheiten auf das Sozialverhalten von Hunden: Erkrankungen und Verletzungen des Hundes; altersbedingte Entwicklungsphasen; das Verhalten der Halterin oder des Halters ​​ Inhalte des fachkundigen Vortrags: 1. Hund als soziales Lebewesen und Mensch-Hund-Beziehung: was benötigt mein Hund um sozial verträglich zu sein; wie verhalte ich mich richtig gegenüber dem Hund; wie lernen Kinder sich richtig zu verhalten 2. Wesen und Verhalten von Hunden inklusive dem Lernverhalten von Hunden: Ausdrucksverhalten; Spiel und Bewegungsbedürfnis 3. Sprache des Hundes: Ausbildung des Hundes; Fehlervermeidung bei der Erziehung von Hunden 4. Stress bei Hunden und Maßnahmen zur Stressvermeidung: Erkennen einer Stresssituation; Ruhebedürfnis des Hundes 5. Angst- und Aggressionsverhalten sowie Aggressionsvermeidung: Übungen mit dem Hund, die helfen um den Hund aus einem Angst- bzw. Aggressionszustand herauszuholen 6. Gehorsam: wie lernt der Hund Lernen; Verstärken von Erfolgen
  • Muss ich den tierärztlichen Vortrag und den fachkundigen Vortrag separat buchen?
    Nein, beide Vorträge werden in einer kombinierten Sitzung abgehalten. Sobald Sie sich auf unserer Website für "NÖ Hundepass" angemeldet haben, sind beide Inhalte abgedeckt.
  • Wie lange dauert der Vortrag und wie läuft die Teilnahme ab?
    Der Vortrag dauert in der Regel etwa 3 Stunden. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung einen Zoom-Link per E-Mail. Zum angegebenen Termin nehmen Sie dann einfach von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone aus teil.
  • Gibt es (technische) Voraussetzungen, um an dem Vortrag teilzunehmen?
    Es gibt keine speziellen Voraussetzungen, um an dem Vortrag teilzunehmen. Sie sollten lediglich über eine stabile Internetverbindung sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon verfügen, da die Teilnahme interaktiv über Zoom erfolgt.
  • Müssen alle Familienmitglieder den Sachkundenachweis machen?
    Nur Hundehalter benötigen einen Nachweis über die allgemeine Sachkunde. Familienmitglieder oder andere im selben Haushalt lebende Personen müssen keinen Nachweis erbringen, sind jedoch herzlich eingeladen, ebenfalls einen Sachkundenachweis zu absolvieren, um sich optimal auf den neuen tierischen Mitbewohner vorzubereiten.
  • Muss ich eine Prüfung machen?
    Nein, nach Absolvierung unseres Vortrags wird den Teilnehmern der NÖ Hundepass automatisch ausgestellt und zugeschickt - eine Prüfung ist nicht erforderlich.
  • Wie erhalte ich den NÖ Hundepass nach Abschluss?
    Nach erfolgreicher Teilnahme am Online-Vortrag wird Ihnen der NÖ Hundepass per E-Mail zugeschickt. Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse bei der Anmeldung angeben.
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